2006 - 2017

Führung von mehr als 100 Klageverfahren gegen die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group, nunmehr firmierend unter Scottish Widows Limited.

Insgesamt wurden nach meinem Kenntnisstand bundesweit mehr als 2.500 Verfahren geführt. Größtenteils auf Schadenersatz, teilweise aber auch auf die Feststellung gerichtet, dass die Versicherung verpflichtet ist, den im Versicherungsschein aufgenommen (regelmäßigen) Auszahlungsplan zu erfüllen.

Mir ist es gelungen, bundesweit die ersten beiden rechtskräftigen, Schadenersatz zusprechenden Entscheidungen zu erstreiten (LG Bamberg, Urteile vom 28.01.2009, Az. 2 O 88/08 und Az. 2 O 82/08, bestätigt durch Beschlüsse gem. § 522 Abs. 2 ZPO des OLG Bamberg vom 02.09.2009, Az. 3 U 81/09 und vom 21.10.2009, Az. 3 U 80/09).

Es ging in den Verfahren vornehmlich um kreditfinanzierte Lebensversicherungen. Die Anlagemodelle zur Altersvorsorge unter den Bezeichnungen wie LEX-Konzept-Rente, Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR), EuroPlan, Profit-Plan Noble, Barkholz „System-Rente“ etc. haben allesamt nicht das erfüllt, was sie den Anlegern suggeriert haben. Diese Modelle waren tatsächlich zu keinem Zeitpunkt eine sichere und risikolose Form der Altersvorsorge.

Die Führung dieser Verfahren gestaltete sich als extrem zeit- und arbeitsintensiv. Tausende von Dokumenten mussten ausgewertet und juristisch bewertet werden. Die Verfahren haben mich (bisher) bereits mehr als 12 Jahre beschäftigt. In all diesen Jahren stand ich für meine bundesweit verstreuten Mandanten stets für individuelle Besprechungen und die persönliche Kontaktaufnahme zur Verfügung. Fünf (nicht von mir betreute) Verfahren gegen die Versiche-rungsgesellschaft sind schließlich am 11.07.2012 am BGH verhandelt und überwiegend positiv entschieden worden (IV ZR 122/11, 151/11, 164/11, 271/10 und 286/10; Pressemitteilung Nr. 110/2012). Dennoch waren die verbleibenden Verfahren hiernach keineswegs juristische „Selbstläufer“, die man ohne weiteres erfolgreich zu Ende gebracht hat. Sie waren vielmehr von einer Vielzahl individueller Besonderheiten geprägt, was i.d.R. dementsprechenden Sachvortrag und umfassende gerichtliche Beweisaufnahmen erforderlich machte.

Dennoch kann ich das Fazit ziehen, dass ich alle die von mir betreuten Gerichtsverfahren ausnahmslos zu einem positiven Abschluss für meine Mandanten bringen konnte. Das ist sicherlich keine Selbstverständlichkeit. Insbesondere nicht in Zeiten, in denen Anwaltskollegen sich und ihre Kanzleien gerne als „Marktführer“ o. ä. in bestimmten Rechtsgebieten bezeichnen, und es bei teilweise mehr als 1.000 betreuten Mandanten offensichtlich mehr denn je nur noch auf Quantität ankommt.

2008

Erfolgreiche Beendigung Revisionsverfahren am BFH zur Frage der Förderung von Beteiligungen an Wohnungsbaugenossenschaften nach § 17 EigZulG, Aktz. IX R 3/08: Mehr als 3.000 hiervon mittelbar betroffene Genossen erreichen Förderung mit Eigenheimzulage von ca. 15 Millionen €.

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2007

Erfolgreicher Abschluss (Muster-)Klageverfahren zur Frage der Förderung von Beteiligungen an Wohnungsbaugenossenschaften nach § 17 EigZulG, sächsisches Finanzgericht, Aktz. 2 K 2346/03. Mittelbare Auswirkung für mehr als 3.000 Genossen.

Anerkenntnisse über die Wirksamkeit von außerordentlichen Kündigungen der Beteiligungen an notleidenden Immobilienfonds in Rechtsform der KG. Über 100 Anleger erreichen Freistellung von Zahlung weiterer Einlagen.

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2004-2006

Abschluss von vorteilhaften Vergleichen zur Finanzierung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds mit verschiedensten Banken Deutschlands. Zum Teil werden erhebliche Teile der Darlehen erlassen (2006).

Abschluss von Vergleichen mit einer Bank in Mainz: Mehrere Anleger geschlossener Immobilienfonds vermindern ihr Darlehen um erheblichen Teil (2005).

Abschluss von Vergleichen mit der insolventen BFI Bank AG: Mehr als 70 Mandanten werden aus ihren Darlehen entlassen und ersparen sich so die Rückzahlung von ca. 2 Millionen € (2004).

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